COVID-19 Impfungen mit SAmAs HEALTH und ENTERPRISE
Voraussetzung für die Impfungen im Betrieb ist die digitale Meldung an das RKI.
Die digitale Impfsurveillance ist nun mit SAmAs HEALTH und SAmAs ENTERPRISE unter Einbeziehung der neuen EnVita.one Schnittstelle zum RKI umgesetzt worden.
Mit der Integration der Schnittstelle stellt die SAmAs GmbH eine hoch komfortable und sichere Erweiterung des Impfbuches in SAmAs HEALTH zur Verfügung.
Digitale Impfsurveillance für kleine und große Praxen in der Arbeitsmedizin
Mit dem Einsatz der SAmAs HEALTH und SAmAs ENTERPRISE Pandemieversion und der EnVita.one Schnittstelle zum RKI wird die Impfsurveillance sichergestellt.
COVID-19-Impfungen werden wie gewohnt dokumentiert und in Echtzeit an die RKI-Impfsurveillance übertragen.
Datensicherheit und Kontrolle steht an 1. Stelle
Die SAmAs GmbH hat sich mit der Integration der EnVita.one-RKI-Schnittstelle in SAmAs HEALTH ganz bewusst für eine integrative und langfristige Lösungsstrategie entschieden.
Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand. Die Corona-Impfungen sind Bestandteil des Impfbuches in der Arbeitsmedizin, die RKI-Meldung für die Impfsurveillance wird mit der Durchführung der Impfung abgesetzt und bestätigt. Es ist keine Doppelerfassungen und kein Ausleiten der besonders schützenswerten medizinischen und personenbezogenen Daten erforderlich.
Einfach, sicher und transparent und damit perfekt für den Alltag in der Arbeitsmedizinischen Praxis.
Kurze Videoanleitungen rund um das Thema Impfsurveillance
Benutzer registrieren & Lizenzkauf
Impfmeldung vorbereiten
Impfung melden
Digitales COVID-Zertifikat erstellen
Fragen und Antworten zur digitalen Impfsurveillance
§ 7 Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
Impfsurveillance
(1) Die Impfzentren, einschließlich der bei Ihnen angegliederten mobilen Impfteams, beauftragten Arztpraxen, die
nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und beauftragten Betriebsärzte oder die durch Landesrecht
bestimmte Stelle haben täglich folgende Angaben nach § 13 Absatz 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes an das
Robert Koch-Institut zu übermitteln:
1. Patienten-Pseudonym,
2. Geburtsmonat und -jahr,
3. Geschlecht,
4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis der zu impfenden Person,
5. Kennnummer und Landkreis des Impfzentrums,
6. Datum der Schutzimpfung,
7. Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst- oder Folgeimpfung),
8. impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt oder Handelsname),
9. Chargennummer,
10. Grundlage der Priorisierung nach den §§ 2 bis 4.
Ja, Sie benötigen das Update für die SAmAs Pandemieversion 18.200. Um diese Update zu erhalten, benötigen Sie einen gültigen Wartungsvertrag.
Ja, damit die erforderlichen Softwareupdates geliefert werden können, ist ein gültiger Lizenz- und Wartungsvertrag für SAmAs Software erforderlich.
Nein, es wird lediglich die EnVita.one Schnittstelle zum RKI für SAmAs HEALTH und ENTERPRISE benötigt.
Mit der Pandemieversion 18.200 wurde eine Schnittstelle zum Digitalen Arbeitsmedizinischen Impfzentrum - EnVita.one integriert. Über Ihre gewohnte SAmAs Umgebung können Impfungen gegen SARS-CoV-2 gemeldet werden.
Die Corona-Schutzverordnung schreibt eine tagesaktuelle Meldung vor. Eine Nachmeldung von durchgeführten Impfungen mit SAmAs HEALTH ist möglich. Dazu wird in SAmAs HEALTH der entsprechende Termin in der Tagesliste geöffnet und die Meldung über den neuen Button „Melden“ ausgelöst. Die Nachmeldung ist für jeden Probanden separat auszuführen.
Wenn Sie selbst und ohne die SAmAs-Pandemieversion Daten an die Impfsurveillance melden wollen, müssen sie die Daten händisch übertragen, oder per csv-Datei (comma-separated values) an das RKI übermitteln. In beiden Fällen müssen sie sich jedoch selbst beim RKI registrieren und den Zertifizierungs- und Validierungsprozess durchlaufen.
Die Benutzerregistrierung und -anmeldung können Sie direkt in der Menüleiste der Anwendungen SAmAs HEALTH und SAmAs ENTERPRISE starten. Die Voraussetzung für Registrierung ist eine aktivierte SAmAs Benutzerlizenz. Um den Workflow der Benutzerregistrierung zu starten benötigen Sie zudem eine aktive Internetverbindung. Mit aktiver SAmAs Benutzerlizenz und einer Internetverbindung können Sie dann die Registrierung starten. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich über die Menüleiste anmelden.
Nein, für die Benutzerregistrierung aus SAmAs heraus gibt es keine unterschiedlichen Lizenzmodelle für Ärzte und Assistenten. Der Registrierungsprozess muss für jeden teilnehmenden und in SAmAs angemeldeten Benutzer durchgeführt werden.
Nach dem Kauf der Lizenzen beträgt die Laufzeit 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor dem Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Nein. Das arbeitsmedizinische Impfzentrum EnVita.one ist beim RKI als Impfzentrum und Meldestelle registriert und zertifiziert. Die Meldung von SAmAs HEALTH und ENTERPRISE erfolgt über das digitale Impfzentrum EnVita.one. Daher werden alle Änderungen an der Meldung auch automatisch übernommen. Sie müssen sich daher nicht um eine Zertifizierung und Authentifizierung beim RKI kümmern.
Ja, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) wird Ihnen während des Workflows der Registrierung angezeigt und mit Ihrer Zustimmung abgeschlossen. Die EnVita.one GmbH bietet die RKI Schnittstelle zur Impfsurveillance an. Damit geht der Kunde einen Vertrag mit der EnVita.one GmbH ein. Der Vertrag wird als Dokument erzeugt und als PDF gespeichert. Sie können den Vertrag herunterladen.
Ja, alle Daten werden verschlüsselt und damit sicher übertragen.
Die Corona-Schutzimpfungen müssen über die Tagesliste erfasst werden, damit alle erforderlichen Daten für die RKI-Impfsurveillance verfügbar sind.
Die EnVita.one Schnittstelle wird mehrere Mechanismen beinhalten um dies sicherzustellen. So prüft die Schnittstelle bereits, ob die aktuellen Bezeichnungen der Impfstoffe, wie vom RKI vorgegeben, verwendet wurden und weist auf Fehler in den Daten oder auf fehlende Daten hin.
Eine Meldung per CSV-Datei wird über SAmAs HEALTH nicht unterstützt. Eine Impfmeldung kann ausschließlich über die bereitgestellte Pandemieversion 18.200 durchgeführt werden.
Durchgeführte Impfungen können ausschließlich anhand eines Impf- oder Untersuchungstermins pro Proband in der Tagesliste an das RKI übermittelt werden. Wenn Sie über einen Untersuchungstermin die Meldung vornehmen möchten, so muss die erweiterte Einstellung "Untersuchung mit Impfung" aktiviert sein. Eine Massenverarbeitung ist nicht möglich!
Ja, nach erfolgreicher RKI-Meldung ist der Abruf des digitalen EU-Impfzertifikates der EU möglich. Das Zertifikat wird nach der Übertragung in der SAmAs HEALTH Datenbank gespeichert. Die geschützten Zertifikate können gedruckt und digital für die Probanden bereitgestellt werden.
Für die RKI-Meldung und die Bereitstellung der EU-Impfzertifikate ist ein EnVita.one Konto erforderlich!
Aktuell können Ärztinnen und Ärzte, die nicht Mitglied in der KV sind und daher keinen Zugang zur Telematik-Infrastruktur haben, den Impfzertifikatsservice noch nicht nutzen. Es wird derzeit an einer Lösung für Privatärztinnen und -ärzte, Betriebsärztinnen und -ärzte etc. gearbeitet. Auf der Webseite www.digitaler-impfnachweis-app.de wird darüber informiert.
Nein, bereits durchgeführte Impfungen werden bei der Nachmeldung an das RKI mit der Priorisierung „Keine“ übermittelt. Sollte eine Priorisierung für den Probanden vorliegen, so kann dieses im Impfbuch nachgepflegt werden.
Nur ein bei EnVita.one registrierter Benutzer mit der Rolle „Moderator“ kann ein Impfzentrum an EnVita.one übertragen.
Nein, eine Priorisierung muss nicht zwingend angegeben werden. Nur in dem Fall, dass eine Priorisierung vorliegt, müssen Sie dieses angeben.
Nein, nicht zwingend. Für die Meldung einer durchgeführten Impfung gegen SARS-CoV-2 an das RKI muss lediglich das Impfzentrum im Termin (Impf- oder Untersuchungstermin) hinterlegt sein.
Für die Impfmeldung an das RKI sind folgende Daten notwendig: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Postleitzahl und Priorisierung des Probanden, der Impfstoff inkl. Chargennummer, sowie die beantragte Impfzentrumskennnummer über EnVita.one.
Die übertragenen Impfzentren an EnVita.one werden einmal täglich von uns an das RKI zur Beantragung der Kennnummer übermittelt. Der Erhalt der Kennnummer kann bis zu 4 Wochen dauern.
Sobald die Impfzentrumskennnummer bei uns eingegangen ist, werden Sie durch uns schriftlich oder telefonisch informiert. Für die schriftliche Benachrichtigung tragen Sie bitte bei Übertragung des Impfzentrums an EnVita.one eine E-Mail-Adresse ein.
Ja, eine Impfung kann prinzipiell auch im Offlinebetrieb übermittelt werden. Voraussetzung ist eine stabile Internetverbindung, sowie die Freischaltung der Ports 80 und 443. Sollte es zu technischen Schwierigkeiten kommen, so kontaktieren Sie Ihren internen IT-Ansprechpartner.
Ja, das bleibt Ihnen freigestellt. Es müssen die Richtlinien für den Datenschutz eingehalten werden
Die Impfungen von Genesenen, also Impfung nach PCR-bestätigter COVID-Erkrankung, sind als Zweitimpfung zu melden.
Nutzen Sie hierfür die Schaltfläche „Neue Anmerkung“ im Impfbuch des genesenen Probanden um dieses zu dokumentieren.
Dieses ist technisch nicht möglich und wird über einen anderen Weg gemeldet und statistisch ausgewertet. Über die Meldeschnittstelle können ausschließlich nur durchgeführte Impfungen gemeldet werden.
Die Impfung mit dem Impfstoff Janssen der Firma Johnson&Johnson sollte immer als Erstimpfung gemeldet werden. Das RKI führt sie in der Impfstatistik als erste Impfung. Einmal mit diesem Impfstoff Geimpfte gelten allerdings als vollständig geimpft.
Wichtig: Bei Auffrischungsimpfungen muss ebenfalls die Zahl 3 angegeben werden. Der Wert 2 wird abgewiesen.
Über die Dauer des Impfschutzes gibt es noch keine verlässlichen Daten. Die technische Gültigkeit des Impfzertifikats beträgt zunächst 1 Jahr ab Ausstellung (nicht ab Impfung).
Die Abrechnung ist in der Impfverordnung geregelt. Bitte lesen Sie dazu die aktuelle Handreichung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
BDA-Handreichung Betriebsärzte Vergütung, Abrechnung und Meldung
Diese Frage ist gegenwärtig noch in Klärung – sowohl auf EU-Ebene als auch national.
Für Wohnorte im Ausland ist die PLZ 99999 einzutragen. Die 99999 ist keine gültige Postleitzahl, wird aber genutzt, wenn die Postleitzahl des Wohnortes einer Person nicht bestimmt werden kann.
Monatliche Kosten pro Benutzer
Für die Übermittlung der Daten ist ein Vertrag mit der EnVita.one GmbH erforderlich. Nach dem Kauf der Lizenzen beträgt die Laufzeit 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor dem Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Die Benutzerregistrierung und -Anmeldung können Sie direkt in der Menüleiste der Anwendungen SAmAs HEALTH und SAmAs ENTERPRISE starten.
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Flash NEWS
Digitaler EU-Impfnachweis soll spätestens Ende Juni kommen
Am 10. Mai beginnt der Praxistest der EU-"Green Certificates", Deutschland beteiligt sich. Die Bürger müssen sich allerdings noch bis Ende Juni gedulden.
Die EU-Kommission hat weitere Details zum Zeitplan und der Technik hinter dem sogenannten "grünen Zertifikat", dem digitalen Impfnachweis, vorgestellt.
Papier oder App
Die Zertifikate selbst können beispielsweise Angaben zur Art des Impfstoffs, aber auch PCR-Test-Informationen oder Angaben zu einer durch COVID-19 erworbenen Immunität enthalten. Sie werden von einer autorisierten Stelle, beispielsweise einem Arzt, in einer "Certificate Generation App" beantragt und dann vom Gateway ausgestellt. Der Bürger erhält ein PDF, das ausgedruckt zusammen mit dem Personalausweis als Impfnachweis gilt. Wahlweise kann er das Zertifikat in eine vom Staat ausgegebene Wallet-App übertragen. Die Wallets der Smartphone-Betriebssysteme kommen dafür nicht zum Einsatz.
Derzeit einwickeln Telekom und SAP Templates für alle Arten von Apps, die ins Spiel kommen, also etwa auch die Validierungs-Apps, die Zertifikate scannen und (dank PKI auch offline) prüfen können. Wie bei der Corona-Warn-App verläuft dieser Entwicklungsprozess quelloffen und transparent, die Repositories liegen auf GitHub. Jeder teilnehmende Staat kann sich dort bedienen, muss also bei der Entwicklung seiner Apps nicht bei null beginnen. In Deutschland und Frankreich beispielsweise ist vorgesehen, dass es keine eigene Wallet-App geben wird, sondern die Zertifikate in den nationalen Corona-Warn-Apps gespeichert werden.
Quelle: Heise 30.04.2021
Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis (*Quelle BMG)
Was ist der digitale Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte sollen damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können.
Warum machen wir das?
Am 21. Januar 2021 wurde durch den Europäischen Rat beschlossen, einen interoperablen und standardisierten Impfnachweis für medizinische Zwecke auf den Weg zu bringen. Deutschland wird diese europäische Entscheidung nun schnell umsetzen, um allen Bürgern, die dies wünschen, einen digitalen Impfnachweis zur Verfügung stellen zu können. Mittlerweile hat die Europäische Kommission auch einen Verordnungsentwurf zur Regelung eines EU-weiten Anerkennungsrahmens für (digitale) Zertifikate für Impfungen, Tests und für Personen mit COVID-19-Heilstatus vorgelegt, um die Reisefreizügigkeit zu erleichtern.
Wird es trotzdem noch den gelben analogen Impfausweis geben?
Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte kein Smartphone besitzen oder dieses verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ selbstverständlich weiterhin möglich und gültig.
Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können.
Der digitale Impfnachweis wird dann von den Nutzern über eine App, die kostenfrei zum Download bereitgestellt wird, auf dem Smartphone gesteuert. Damit wird nach der Impfung in einem Impfzentrum oder beim niedergelassenen Arzt ein sog. Impfbescheinigungstoken (2D-Barcode) abgescannt.
Die App speichert die Impfbescheinigung lokal auf dem Smartphone. Dieser 2D-Barcode ist nur einmalig einlesbar und die Impfbescheinigung ist anschließend an das einlesende Smartphone gebunden.
Wie soll der Nachweis einer Impfung geprüft werden können?
Der Impfprüfnachweis wird über die App erzeugt. Dieser enthält nur die Information, ob die Impfung gültig ist, gegebenenfalls die Chargennummer und den Namen des Geimpften sowie gegebenenfalls das Geburtsdatum. Der Nachweis kann zusätzlich auch als 2D-Barcode (Impfprüftoken) dargestellt werden.
Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, wird es eine Prüf-App zur Prüfung des Impfprüftokens geben. Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets dann gescannt werden. Alternativ ist ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich.
Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?
Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist- wie in der analogen Welt auch – gegebenenfalls ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt und gleichzeitig an ein Smartphone gebunden, sodass auch ein möglichst umfassender Schutz vor Vervielfältigung besteht.
Wer kann einen elektronischen Impfnachweis erhalten?
Alle Personen, die in einen Anspruch auf eine Impfung haben, können sich unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft ergänzend zum analogen Impfnachweis auch einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen.
Wo werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert?
Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung ist nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer vorgesehen.
Wann kann die elektronische Impfdokumentation genutzt werden?
Wir gehen aktuell davon aus, dass dieses Angebot zum Ende des zweiten Quartals 2021 bereitgestellt werden kann.
Ist ein zentrales Impfregister geplant?
Nein, jeder kann selbst entscheiden, ob und wann er diese Daten löscht.
Wie werden die digitalen Impfnachweise von Kindern gespeichert?
Digitale Impfnachweise von Kindern oder Partnern können zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden.
Wer entwickelt den digitalen Impfnachweis?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle mit der Entwicklung einer Impfpass-App beauftragt.
Warum wurde kein EU-weites Projekt für ein Zertifikat ausgeschrieben?
Eine gemeinsame EU-Ausschreibung hätte zu viel Zeit benötigt und wäre aufgrund der unterschiedlichen Impfinformationssysteme in den Mitgliedstaaten auch schwierig umzusetzen gewesen. Beim EU-Ansatz geht es um die Regelung eines Anerkennungsrahmens. Etwaige grenzüberschreitende Nutzungspiloten könnten seitens der EU-Kommission begleitet werden. Bei der Umsetzung des Digitalen Impfnachweises in Deutschland werden die EU-Vorgaben von vornherein berücksichtigt.
18. März 2021
*Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Wo kann ich mich zur Einbindung der Betriebsärzte in die Nationale Impfkampagne informieren?
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) hat auf der Webseite "Wirtschaft impft gegen Corona" Informationen bereitgestellt. Die BDA hat federführend für die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bereits zum 1. März 2021 ein >> Impfkonzept >> vorgelegt. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, den anderen Spitzenverbänden sowie den Mitgliedsverbänden arbeiten wir kontinuierlich an der Umsetzung des Konzepts. Hier können Sie sich aktuell über die Impfung durch Betriebsärzte informieren.
Information zur Umfrage zur Einbeziehung der Betriebsärzte in die Impfkampagne
Stand: 30. April 2021
Um den im Juni anstehenden Impfstart durch die Betriebsärzte vorzubereiten möchten wir Sie heute um Ihre Mithilfe bitten! Um die Impfstofflogistik zu planen und die Betriebsärzte an das Digitale Impfmonitoring des RKI anbinden zu können benötigen wir von Ihnen
bestimmte Informationen und Angaben. Diese erheben wir mit einer Abfrage, die Sie unter dem folgenden Link erreichen:
https://forms.office.com/r/Ym3qVu4vgJ
Wir bitten alle Unternehmen, die sich an der Impfkampagne beteiligen wollen, sich an dieser wichtigen Abfrage zu beteiligen. Nur so können die weitere Planung und eine möglichst reibungslose Anbindung sichergestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.