Arbeitsmedizin Archive - SAmAs https://www.samas.de/category/arbeitsmedizin/ Software für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Thu, 21 Sep 2023 12:03:15 +0000 de hourly 1 https://www.samas.de/wp-content/uploads/2016/09/cropped-512_Fav_Icon-1-32x32.png Arbeitsmedizin Archive - SAmAs https://www.samas.de/category/arbeitsmedizin/ 32 32 Betriebsärzte-Kongress 2023 in Freiburg https://www.samas.de/betriebsaerzte-kongress-2023-in-freiburg/ Mon, 18 Sep 2023 14:11:21 +0000 https://www.samas.de/?p=35722 Innovative Vorschau zur Software SAmAs HEALTH auf dem Betriebsärzte-Kongress in Freiburg.

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Innovative Vorschau zur Software SAmAs HEALTH auf dem Betriebsärzte-Kongress in Freiburg

Im Zuge des bevorstehenden Betriebsärzte-Kongresses des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) in Freiburg, vom 04.10.2023 - 07.10.2023, möchten wir Sie über interessante Entwicklungen informieren, die Ihre Arbeitsweise unterstützen und verbessern können.

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Rechtsprechung zur Wunschvorsorge https://www.samas.de/rechtsprechung-zur-wunschvorsorge/ Thu, 02 Feb 2017 06:27:48 +0000 http://www.samas.de/?p=24351 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorge. Das LAG Berlin-Brandenburg bestätigte dies bereits in seinem Urteil am 21.07.2016 und nimmt Stellung zum Sachverhalt.

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorge. Das LAG Berlin-Brandenburg bestätigte dies bereits in seinem Urteil am 21.07.2016 und nimmt Stellung zum Sachverhalt und der Kostenübernahme.

Leitsätze

  1. Beschäftigte haben einen vertraglichen Anspruch auf arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen.
  2. Der Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge nach § 5a ArbMedVV bzw. § 11 ArbSchG setzt lediglich voraus, dass die oder der Beschäftigte den entsprechenden Wunsch äußert.
  3. Nach § 5a 2. Halbs. ArbMedVV bzw. § 11 letzter Halbs. ArbSchG entfällt der Anspruch auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorge im Einzelfall, wenn sich aus einer aktuellen belastbaren Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und den danach getroffenen Schutzmaßnahmen ergibt, dass mit einem Gesundheitsschaden nicht zu rechnen ist.
    Es bleibt offen, ob dieser Ausnahmetatbestand auch eingreifen kann, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darlegt und beweist, dass aufgrund der Arbeitstätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit ausgeschlossen ist.
  4. Eine Gesundheitsgefahr kann sich auch aus den Wechselwirkungen zwischen den Arbeitsbedingungen und individuellen Dispositionen ergeben.
  5. Die Kosten der arbeitsmedizinischen Wunschvorsorge hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zu tragen.

Das Urteil zur Wunschvorsorge im Langtext finden Sie hier.

Juris

Alternativ können Sie das Urteil als PDF hier herunterladen.

Ein Service des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in Kooperation mit juris.

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ArbMedVV jetzt in englischer Übersetzung https://www.samas.de/arbmedvv-en/ Sat, 30 May 2015 14:50:39 +0000 http://xml-io.proteusthemes.com/structurepress/?p=363 Ordinance on Occupational Health Care (ArbMedVV) Die englische Übersetzung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbMedVV) sind vom Bundesministerium für Justiz erweitert worden. Für Betriebsärzte und international aufgestellter Konzerne eine gute Hilfestellung. Übersetzung durch Ute Reusch in Zusammenarbeit mit dem Sprachendienst des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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Ordinance on Occupational Health Care (ArbMedVV)

Die englische Übersetzung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbMedVV) sind vom Bundesministerium für Justiz erweitert worden. Für Betriebsärzte und international aufgestellter Konzerne eine gute Hilfestellung.

Übersetzung durch Ute Reusch in Zusammenarbeit mit dem Sprachendienst des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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